Unser Zusammenschluss dient der gemeinsamen Kandidatur für den Kreistag des Landkreises Diepholz und dem gemeinsamen Einsatz für deren Bewohner. Die Mitglieder sind wiederum verbunden in den örtlichen Wählergemeinschaften, insbesondere der UWG Bruchhausen-Vilsen, der Wählergemeinschaft Drebber, der UWG Sulingen, der UWG Syke, der UWG Twistringen und Ortschaften, der WGS Wählergemeinschaft Samtgemeinde Kirchdorf sowie der WWG Weyher Wählergemeinschaft
Derzeit sind wir im Kreistag mit vier Abgeordneten vertreten.
Hermann Schröder, Schwarme; Ulrich Helms, Twistringen; Andreas Schmidt, Syke; Detlef Nuttelmann, Bahrenborstel;
Wir setzen uns für die das Gemeinwohl sachbezogen, Ideologiefrei und parteiunabhängig ein.
Unsere Ziele bewegen sich ausschließlich innerhalb der Vorgaben des Grundgesetzes und dienen der weiteren Verbesserung der sozialen Marktwirtschaft!
Jeden Extremismus – ob links oder rechts-lehnen wir ab.
Ein sachgerechtes Management unserer Wasserressourcen. Wasserkonzept 2.0 das Landkreis Diepholz. Sachgerechte Zuführung des Brauchwassers für die Wiederverwendung im Grundwasserkörper anstatt Ableitung in die Nordsee! Geeignete Nutzung des Trinkwassers auch unter Berücksichtigung der Lebensmittelerzeugung für die unabhängige Versorgung der Bevölkerung.
Den Katastrophenschutz. Installation von digital zentral unter anderem durch die Bundesrepublik oder des Landes Niedersachsen ansteuerbare Sirenen im gesamten Landkreis Diepholz (nicht nur in Weyhe und Kirchdorf) unter anderem für den Einsatz im Verteidigungsfall.
Schutzräume für die Bevölkerung, insbesondere solcher an Schulen und entsprechenden Einrichtungen.
Sachgerechte Unterhaltung und Förderung von Kindergärten und Schulen, gerade unter Berücksichtigung auch beeinträchtigter Mitglieder unserer Gesellschaft.
Ertüchtigung und Erweiterung des Radwegenetzes.
Stets sind die Interessen aller Bewohner des Landkreises bei der Findung von Lösungen zu berücksichtigen – insbesondere solcher, die hilfsbedürftig und schutzlos sind.
Anlässlich der Kreistagssitzung vom 29. Juni 2026 berichtete die Kreiszeitung Diepholz durch Herrn Gregor Hühne am 1.7.2026 unter der Überschrift
„Gleichschaltung, Sauerei und Arschloch: Hitzige Stimmung im Diepholz Kreistag“. Wir haben versucht zur Versachlichung der Diskussion beizutragen, wie aus dem Inhalt des nachstehenden Zeitungsartikels zu entnehmen ist.
Die Bundesrepublik Deutschland hat umfassende Regelungen zur Tierhaltung, Schlachtung und zu Tierversuchen im Tierschutzgesetz getroffen. Ein eigenständiges, strengeres Landes-Tierschutzgesetz ist den Ländern rechtlich aufgrund der Bestimmungen zur konkurrierenden Gesetzgebung nicht möglich! Das Tierschutzgesetz ist abschließend.
Das Sprichwort
—-
Was Jupiter (der Bundesrepublik Deutschland) erlaubt ist , ist dem Ochsen(Land Niedersachsen) nicht erlaubt
—-
bekommt gerade im Zusammenhang mit der Anbindehaltung von Rindern eine doppelte Bedeutung.
Die Verwaltung des Landkreises Diepholz hat die Einschränkungen bei der Feldberegnung seit 2021 den sachlich gebotenen Erfordernissen angepasst, nachdem wir in verschiedenen Veranstaltungen, Ausschuss für Kreisentwicklung und Umwelt sowie auf Veranstaltungen des Landvolkverbandes Diepholz e.V. die erforderliche Abwägung verschiedener Interessen und Erfordernisse verlangt haben.
Einerseits wird die Menge der vorhandenen Grundwasserreserven beachtet. Der Landkreis Diepholz ist sehr auskömmlich mit Grundwasserreserven versorgt. Deshalb werden auch erhebliche Mengen zur Trinkwasserversorgung an andere Landkreise sowie auch an das Land Bremen geliefert. Demgegenüber müssen auch die Interessen der Lebensmittelerzeugung und Versorgung beachtet werden. Gleichzeitig gilt es dafür Sorge zu tragen, dass bei intensiver Trockenheit die aufgebrachten Nährstoffe von den Pflanzen überhaupt aufgenommen werden können.
Infolgedessen ist ein Ampelsystem installiert, wobei insbesondere Bodenfeuchte, Niederschlagsmengen und Wasserreserven bei der Fassung von Allgemeinverfügungen zur Nutzung der Grundwasserreserven bei der Regelung der Feldberegnung einfließen.
Konstruktive und sachliche Kritik wird von der Verwaltung des Landkreises Diepholz durchaus wahrgenommen und sich daraus ergebende Schlussfolgerungen unter Beachtung des gebotenen Ermessens auch im Sinne der Bevölkerung umgesetzt.
Landkreis Diepholz – Die Unabhängige Wählergemeinschaft (UWG) im Landkreis Diepholz hat im Rahmen ihrer Mitgliederversammlung wichtige personelle und inhaltliche Entscheidungen getroffen und die Vorbereitungen für die Kommunalwahl am 13. September 2026 weiter vorangetrieben.
Im Mittelpunkt stand die Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden: Falk Brozio aus Weyhe wurde einstimmig in dieses Amt gewählt. Mit seiner Wahl setzt die UWG auf engagierte und kommunalpolitisch erfahrene Persönlichkeiten aus der Region. Ebenfalls neu in der UWG Diepholz engagiert sind Margitta Kirchner, Hermann Meyer, Alexander von Strombeck und Franziska Schwarz-Beck. Gemeinsam mit Brozio sind sie in der unabhängigen WWG-Weyher Wähler Gemeinschaft aktiv. Schwarz-Beck kandidiert zudem als Bürgermeisterin in Weyhe.
Der Vorstand der UWG Diepholz besteht damit aus Ulrich Helms (Vorsitzender), Falk Brozio (stellvertretender Vorsitzender), Anke von der Lage-Borchers (Kassenwartin) und Jana Weinhold (Schriftführerin).
Die UWG versteht sich als unabhängige politische Kraft, die sich ausschließlich den Interessen der Bürgerinnen und Bürger im Landkreis verpflichtet fühlt. Frei von parteipolitischen Vorgaben setzt sie auf sachorientierte Lösungen und eine pragmatische Kommunalpolitik. Gleichzeitig sieht sie sich als Dachorganisation der unabhängigen Wählergemeinschaften im Landkreis Diepholz. Ziel ist es, die lokalen Initiativen stärker zu vernetzen, Erfahrungen zu bündeln und sich gegenseitig zu unterstützen. Perspektivisch sollen weitere Wählergemeinschaften für eine Mitarbeit auf Kreisebene gewonnen werden.
Mit Blick auf die anstehende Wahl zeigte sich die UWG geschlossen und motiviert. „Wir werden mit starken Kandidatinnen und Kandidaten antreten und den Menschen im Landkreis ein verlässliches, unabhängiges Angebot machen“, betonte der Vorsitzende Ulrich Helms aus Twistringen. „Gerade auf Kreisebene braucht es Politik, die nah an den Menschen ist und sich nicht an parteipolitischen Linien orientiert.“
Ziel ist es, die erfolgreiche Arbeit im Kreistag fortzusetzen und neue Impulse für die Entwicklung des Landkreises zu setzen. Inhaltlich setzt die UWG insbesondere auf eine zukunftsfähige Infrastruktur, eine solide Finanzpolitik, die Stärkung des ländlichen Raums sowie eine bürgernahe Verwaltung.
Die Mitgliederversammlung machte deutlich: Die UWG Diepholz sieht sich gut aufgestellt und blickt zuversichtlich auf die Kommunalwahl am 13. September 2026.
Zu diesem Beitrag gibt es eine Anlage, welche Sie als PDF herunterladen können. „Mengenmäßige Bewirtschaftung des Grundwassers – PDF“
Seit einiger Zeit befasst sich der Landkreis Diepholz mit einem Wasserversorgungskonzept.
Dies wird seitens der Kreisverwaltung kontinuierlich fortgeschrieben und unter anderem im Ausschuss für Kreisentwicklung und Umwelt vorgestellt.
Allerdings hat die zuständige Abteilung des Landkreises Diepholz, geführt durch den Bauamtsleiter, Herrn Stephan Maas, die Mitglieder des Ausschusses für Kreisentwicklung und Umwelt unvollständig unterrichtet.
Zur mengenmäßigen Bewirtschaftung des Grundwassers hat das Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Niedersachsen Verwaltungsvorschriften am 29.05.2015 erlassen. Diese Verwaltungsvorschriften sind unter anderem am 20.10.2020 im niedersächsischen Ministerialblatt 2020 Nr. 49 Seite 1194 aktualisiert und treten erst mit Ablauf des 31.12.2022 außer Kraft.
In dem im Anhang beigefügten Runderlass werden bestimmte Vorgaben für den Wasserbedarfsnachweis wesentlicher Nutzergruppen und Regelungen vorgenommen, die im wasserrechtlichen Zulassungsverfahren für Grundwasserentnahmen im Sinne eines einheitlichen Vollzugs zu beachten sind. Der Wasserbedarf der Landwirtschaft für die Feldberegnung ist im Einzelfall nachzuweisen.
Demzufolge sind die Möglichkeiten der rationellen und ökonomischen Wasserverwendung und die nach Witterung stark schwankenden Bedarfsmengen zu berücksichtigen. Weiter heißt es wörtlich: „Sofern eine wasserrechtliche Erlaubnis erstmals oder eine auslaufende Erlaubnis neu erteilt wird, sollte sie im Sinne einer einheitlichen Verwaltungspraxis und zur Planungssicherheit in der Regel auf 20 Jahre befristet werden.“
Dementsprechend hat die Kreisverwaltung des Landkreises Diepholz noch im Juli 2020 die Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser bis zum 31.12.2039 befristet. Die Inhaber solcher Genehmigungen werden annähernd ein Jahr später (September 2021) angeschrieben mit folgendem Wortlaut: „Es ist vorgesehen, die Erlaubnis bis zum 31.12.2026 neu zu befristen“ und eine Änderung der Erlaubnis im Anhörungsverfahren angekündigt.
Das Bauamt des Landkreises Diepholz setzt sich damit über den im Oktober 2020 – also nach der Dürre – aktualisierten Runderlass des Landes Niedersachsen hinweg.
In keiner einzigen Sitzung des Ausschusses für Kreisentwicklung und Umwelt hat die Verwaltung die Mitglieder des Ausschusses über diese Vorgaben des Runderlasses des Landes Niedersachsen informiert. Warum der Landkreis Diepholz meint, sich über diese Vorgaben der Landesregierung hinwegsetzen zu dürfen und warum dies nach Abwägung aller Umstände geboten sein soll, hat die Verwaltung mit den Abgeordneten zu keinem Zeitpunkt erörtert. Die Abgeordneten wurden darüber nicht einmal mündlich oder schriftlich in Kenntnis gesetzt.
Von der Verwaltung ist den Ausschussmitgliedern bislang lediglich die Entwicklung eines Wasserversorgungskonzeptes dargestellt worden. Die Tatsache, dass hier eine Umsetzung eines noch nicht fertig gestellten Konzepts entgegen dem Inhalt des Runderlasses des Landes Niedersachsen erfolgt, erfahren die Mitglieder des Ausschusses nicht durch die Verwaltung sondern durch die Betroffenen.
Vertrauensbildende Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung und den Abgeordneten kann man sich durchaus besser vorstellen.
Die betroffenen Landwirte müssen feststellen, dass eine Planungssicherheit für Investitionen zur Einrichtung einer Brunnenanlage (ca. 20.000,00 Euro) und den Erwerb einer geeigneten Feldberegnungsanlage (ca. 100.000,00 Euro) – die wasserverbrauchsschonend gesteuert werden kann – im Landkreis Diepholz nicht besteht. Aufgrund dieses Verwaltungshandelns wird auch eine Bank solche Investitionen nicht finanzieren wollen.
Ob diese Vorgehensweise des Landkreises Diepholz rechtswidrig ist, werden die Verwaltungsgerichte klären.
Allerdings wird die Landwirtschaft des Landkreises Diepholz durch die vorgenannten Verwaltungsmaßnahmen im Endeffekt entgegen dem Inhalt des Runderlasses des Landes Niedersachsen faktisch von der Nutzung des im allgemeinen Eigentum stehenden Grundwassers ausgeschlossen.
Gerade im Hinblick auf den Klimawandel hat das Bundesumweltamt festgestellt, dass der Wasserbedarf in der Landwirtschaft von derzeit ca. 1,3% der jährlich verfügbaren Trinkwassermenge auf ca. 20 % in den nächsten 30 Jahren ansteigen wird.
Zur Zeit werden zum Zwecke der Energieerzeugung noch 40 % der verfügbaren Trinkwassermenge in der Bundesrepublik verbraucht. Die Energiewende ist umso dringender, damit zur Nahrungsmittelerzeugung in Zukunft die erforderliche Wassermenge zur Verfügung steht.
Das Verwaltungshandeln des Landkreises Diepholz zur Änderung und Neufassung der Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser gegenüber landwirtschaftlichen Betrieben kann aufgrund des vorbeschriebenen Sachverhalts nur mit äußerstem Befremden zur Kenntnis genommen werden.
Ulrich Helms
stellvertretender Fraktionsvorsitzender der FWG im Kreistag des Landkreises Diepholz
Unabhängige Wählergemeinschaft
Landkreis Diepholz
Am Markt 2
27239 Twistringen
Unabhängige Wählergemeinschaft
Landkreis Diepholz
Am Markt 2
27239 Twistringen